Fahrgastrechte

Erkundigen Sie sich nach Ihren Rechten als Fahrgast.

Seit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr haben Sie bei Ihren Fahrten unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf:

  • die Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 25 % des Fahrpreises bei Verspätungen zwischen 60 und 119 Minuten und in Höhe von 50 % bei Verspätungen ab 120 Minuten;
  • die vollständige oder teilweise Erstattung des Fahrpreises bei Zugausfall oder voraussichtlicher Verspätung von mehr als 60 Minuten, wenn Sie darauf verzichten, die Fahrt anzutreten oder fortzusetzen;
  • eine Hilfeleistung oder Erfrischung bei einer voraussichtlichen Verspätung von mehr als 60 Minuten und sogar auf die Übernahme der Kosten für die Unterbringung oder eine alternative Beförderungsart, falls Sie die Bahnfahrt am gleichen Tag nicht fortsetzen können.
  • das Abkommen über die Fortsetzung der Reise (AJC) ist eine Vereinbarung zwischen 16 europäischen Eisenbahnunternehmen, die es Fahrgästen, die in internationalen Zügen reisen, ermöglicht, den nächsten verfügbaren Zug ohne zusätzliche Kosten zu nehmen, falls der Anschlusszug verpasst wurde.
     
In den CFL-Bahnhöfen hängen die "Conditions générales de transport" (Allgemeine Beförderungsbedingungen) aus, und an den Fahrkartenschaltern, an denen internationale Fahrkarten verkauft werden, erhalten Sie Informationsbroschüren.

Entdecken Sie alle dazugehörigen Unterlagen:

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Beförderungs- bedingungen

  
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Digital Homeprint Fahrkarten die online (www.CFL.lu) oder über die CFL INTERNATIONAL APP gekauft wurden, können nur online storniert werden (Stornierung einer Fahrkarte).

Für alle anderen Erstattungsanträge, füllen Sie das Formular „Online-Erstattungsformular“ spätestens 1 Monat nach Ablauf der Gültigkeit der Fahrkarte aus und fügen Sie die Original-Fahrkarten (Fahrkarten, Reservierungen usw.) sowie alle anderen als sinnvoll erachteten Belege (Bescheinigung, Rechnung usw.) bei.

Füllen Sie Ihren Online-Erstattungsantrag aus.

Abkommen über die Weiterreise im internationalen Eisenbahnpersonenverkehr (AJC).

Das Abkommen über die Fortsetzung der Reise (AJC) ist eine Vereinbarung zwischen 16 europäischen Bahnbetreibern, die es Passagieren, die in internationalen Zügen reisen, ermöglicht, im Falle eines Anschlussbruchs ohne zusätzliche Kosten den nächsten verfügbaren Zug zu nehmen.

Die 16 beteiligten Eisenbahnbetreiber sind BLS (Schweiz), CD (Tschechien), CFL (Luxemburg), DB (Deutschland), DSB (Dänemark), MÁV-START (Ungarn), NS (Niederlande), ÖBB (Österreich), Renfe (Spanien), SJ (Schweden), SBB/CFF/FFS (Schweiz), SNCB (Belgien), SNCF (Frankreich), SZ (Slowenien), Trenitalia (Italien), ZSSK (Slowakei).
 
Beispiel 1:

Sie reisen von Brüssel nach Trier mit den folgenden Fahrkarten:
  • eine Fahrkarte Brüssel Zone - Luxemburg 
  • eine Fahrkarte Luxemburg - Trier. 
Der IC-Zug von Brüssel-Midi nach Luxemburg hat eine unvorhergesehene Verspätung, so dass Sie Ihren Anschlusszug in Luxemburg verpassen. In diesem Fall begeben Sie sich zum Verkaufszentrum im Bahnhof Luxemburg und geben an, dass Ihr Zug verspätet angekommen ist.

Das CFL-Personal im Bahnhof Luxemburg wird sich vergewissern, dass Sie genügend Umsteigezeit eingeplant hatten, und Ihnen eine Verspätungsbescheinigung sowie den Fahrplan des nächsten Zuges nach Trier aushändigen, den Sie benutzen können, ohne eine neue Fahrkarte kaufen zu müssen.

Beispiel 2:

Sie reisen von Lüttich nach Paris Est mit den folgenden Fahrkarten:
  • eine Fahrschein Lüttich Zone - Luxemburg
  • eine Fahrkarte für den TGV Luxemburg - Paris Est.
Der IC-Zug von Lüttich-Guillemins nach Luxemburg hat eine unvorhergesehene Verspätung, so dass Sie Ihren Anschlusszug in Luxemburg verpassen. In diesem Fall begeben Sie sich zum Verkaufszentrum im Bahnhof Luxemburg und geben an, dass Ihr Zug verspätet angekommen ist.

Das CFL-Personal im Bahnhof Luxemburg wird sich vergewissern, dass Sie genügend Umsteigezeit eingeplant hatten, und Ihnen eine Bescheinigung über die Verspätung sowie den Fahrplan des nächsten Zuges nach Paris-Est aushändigen, den Sie benutzen können, ohne eine neue Fahrkarte kaufen zu müssen (vorbehaltlich freier Plätze).

Bedingungen

Bei Ihrer ursprünglichen Buchung hätten Sie eine ausreichende Umsteigezeit einplanen müssen.

Die Tatsache, dass Sie den nächsten Zug nehmen können, ohne eine neue Fahrkarte kaufen zu müssen, bedeutet nicht, dass Sie einen Sitzplatz bekommen.

Jede Fahrkarte stellt einen separaten Beförderungsvertrag dar. Im Falle eines Entschädigungsantrags aufgrund einer Verspätung, die während der Fahrt entsteht, wird nur der tatsächlich verspätete Zug berücksichtigt.

Anschluss verpasst auf einter internationalen Reise?
 

Wenn Ihre Reise aus mehreren Teilen besteht (mehrere Anschlusszüge mit Umsteigen), gibt es zwei Möglichkeiten:
 
  • Ein einziges Ticket für die verschiedenen Teilstrecken, wenn die verschiedenen beteiligten Verkehrsunternehmen gemeinsam für die gesamte Reise haften (z. B. wenn Sie mit einer Reihe von Zügen ohne Sitzplatzreservierung reisen). In diesem Fall erhalten Sie bei Ausfall/Verspätung eine Entschädigung für die gesamte Reise
  • Mehrere unterschiedliche Tickets. In diesem Fall ist jeder Anbieter nur für den Teil der Reise verantwortlich, den er selbst durchführt. In diesem Fall wird im Falle von Ausfall/Verspätung jeder Teil der Reise separat betrachtet, ohne die anderen Teile Ihrer Reise zu berücksichtigen.
Allgemeine Regel: 1 Ticket = 1 Beförderungsvertrag

Im Allgemeinen gilt ein Ticket (Papier oder digital) als ein Beförderungsvertrag. Wenn Sie mehrere unterschiedliche Tickets für Ihre Strecke haben, gibt es so viele Beförderungsverträge, wie Sie Tickets haben.
 
Beispiel 1: Luxemburg – Paris Est
Sie reisen von Luxemburg nach Paris (mit Umsteigen in Metz), Sie benutzen 2 verschiedene Züge:
  1. Einen TER-Zug von Luxemburg nach Metz, betrieben von der SNCF
  2. Einen TGV-Zug von Metz nach Paris Est, betrieben von der SNCF
In diesem Fall erhalten Sie zwei Fahrscheine und somit zwei verschiedene Beförderungsverträge.
 
Beispiel 2: Luxemburg – London St Pancras International
Sie reisen von Luxemburg aus nach London (mit Anschluss in Brüssel). Sie benutzen 2 verschiedene Züge:
  1. Einen IC-Zug von Luxemburg nach Brüssel-Midi, der von der SNCB betrieben wird.
  2. Einen EUROSTAR-Zug von Brüssel-Midi nach London St Pancras, der von der EUROSTAR betrieben wird.
In diesem Fall erhalten Sie zwei Fahrkarten und damit zwei verschiedene Beförderungsverträge

Beispiel 3: Luxemburg - Berlin Hbf
Sie reisen von Luxemburg nach Berlin (mit Umsteigen in Koblenz Hbf) Sie benutzen 2 verschiedene Züge :
  1. Einen IC-Zug von Luxemburg nach Koblenz Hbf, betrieben von der CFL
  2. Einen ICE-Zug von Koblenz Hbf nach Berlin Hbf, betrieben von der DB
Für diese Reise gilt jedoch nur eine Fahrkarte (Direktfahrkarte) und somit ein einziger Beförderungsvertrag

Entschädigungen infolge einer Verspätung von TGV-Zügen werden ausschließlich von der SNCF bearbeitet.
Füllen Sie innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach dem Ende Ihrer Reise das Formular G30 aus und fügen Sie das Original Ihrer gültigen und entwerteten Fahrkarte sowie die Verspätungsbescheinigungen, Rechnungen usw. bei und senden sie den gesamten Vorgang in einem frankierten Umschlag direkt an die SNCF an nachstehende Anschrift:

Service G30 SNCF
 – CS 69150 –
F-14949 CAEN Cedex 9

Füllen Sie das Formular Antrag auf Entschädigung innerhalb einer Frist von drei Monaten nach dem Ende Ihrer Reise aus und fügen Sie das Original der gültigen und entwerteten Fahrkarte, gegebenenfalls die Reservierung, sowie die Verspätungsbescheinigungen, Rechnungen usw. bei.
Geben Sie den Antrag an einem der Fahrkartenschalter der CFL-Bahnhöfe ab oder senden Sie ihn an nachstehende Anschrift:

CFL – Société Nationale des Chemins de Fer Luxembourgeois
Service Activité Voyageurs Trains
(AV-TFS-TR)
B.P. 1803
L-1018 Luxembourg

Entschädigungsformular

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Wenn Sie Ihren Fahrschein online gekauft haben können Sie Ihre Fahrt hier stornieren.

Nicht alle Fahrscheine werden erstattet oder werden umgetauscht.