Kinder, Jugendliche und Studenten
Die Beförderungsbedingungen in Luxemburg
Kinder unter 12 Jahren profitieren vom kostenlosen Transport in der 1. Klasse, wenn Sie in Begleitung einer Person sind die im Besitz eines für die 1. Klasse gültigen Tickets sind. Der kostenlose Transport ist in diesem Fall auf zwei Kinder beschränkt.
Kinder die 12 Jahre oder älter sind, sowie Kinder die alleine in der 1. Klasse reisen, müssen ein gültiges Ticket für die 1. Klasse haben.
Die Beförderungsbedingungen im Ausland
Kinder und Jugendliche:
Abhängig vom Alter der Kinder und Jugendlichen sowie den Bedingungen des Beförderers, können diese kostenlos reisen oder von einem ermäßigten Ticket profitieren.
Informieren Sie sich bitte bevor Antritt Ihrer Reise und zögern Sie nicht Kontakt mit uns aufzunehmen.
Die Beförderungsbedingungen in den RegioZone Bussen
Kinder unter 12 Jahren reisen kostenlos wenn Sie in Begleitung von einer Person von mindestens 12 Jahren sind, die im Besitz eines gültigen RegioZone-Tickets sind. Diese Regel gilt jedoch nicht wenn die komplette Fahrt im Ausland erfolgt.
Kinder unter 6 Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden.
"Studentepass RegioZone"
Bei grenzüberschreitenden RGTR-Bussen gilt die kostenlose Fahrt innerhalb Luxemburg bis zum letzten Halt vor der Grenze oder bis zur Grenze falls sich dort eine Bushaltestelle befindet.
Zwei Zonen für grenzüberschreitende Buslinien wurden anhand ihrer Entfernung zu Luxemburg definiert:
- RegioZone 1 – Alle grenzüberschreitenden RGTR Linien sowie Linie 410 (ausser die Haltestellen in Dillingen und Saarlouis der Linie 405 & Linie L40 Saarbrücken-Express)
- RegioZone 2 – Die Haltestellen in Dillingen und Saarlouis der Linie 405 & Linie L40 Saarbrücken-Express
Der „Studentepass“ gilt für eine unbegrenzte Anzahl an Fahrten auf grenzüberschreitenden RegioZone Buslinien vom angegebenen Tag bis zum selben Tag am darauffolgenden Jahr um 4 Uhr morgens. Es gilt nicht auf internationalen Bahnreisen.
Alle Schüler und Studenten können ein ermäßigtes Jahresabonnement "Studentepass RegioZone" erwerben, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Schüler unter 25 Jahren, wenn sie eine weiterführende Schule besuchen.
- Studierende unter 30 Jahren, die an einer Universität studieren und im Besitz eines Studentenausweises sind.
Im Falle einer Kontrolle müssen Schüler oder Studenten unter 30 Jahren einen gültigen Anmeldenachweis oder eine gültige Studentenkarte vorlegen.
Ab dem 1. Januar 2025 ist das ermäßigte Abonnement "Studentepass RegioZone" nur noch über die CFL mobile App erhältlich.
Für eine abhanden gekommene oder beschädigte persönliche "mKaart" wird gegen ein Entgelt in Höhe von 25 € ein Dupkikat für die noch im Laufe des Jahres 2025 ausgestellt. Folgende Nachweise sind zu erbringen:
- Bei Verlust einer persönlichen "mKaart": eine entsprechende Verlustbestätigung der Polizei
- Bei Beschädigung einer persönlichen "mKaart": die jeweilige Karte ist beizulegen
Falls die persönliche "mKaart" unleserlich und aus unersichtlichen Gründen (z.B. technischer Defekt) unbenutzbar geworden ist, wird auf das Entgelt für eine Ersatzkarte verzichtet.
Achtung: Mit der „myCard“, ausgestellt vom "Ministère de l'Éducation nationale, de l'Enfance et la Jeunesse", können Schüler kostenlos auf den Linien L01, L02, L03, L04, L05, L06, L07, 130 und 173 reisen – und das ohne „Studentepass“.